Am 24.10.2023 hat das Sächsische Kabinett den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Berufsakademie Sachsen zur Dualen Hochschule Sachsen beschlossen. Die sächsische Hochschullandschaft soll ab 2025 um die neue Hochschulart Duale Hochschule Sachsen (DHS) ergänzt werden. Der Gesetzentwurf wird im nächsten Schritt in den Sächsischen Landtag eingebracht.
Der sächsische Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow sagte nach dem Kabinettsbeschluss: „Ich freue mich, dass wir dieses ambitionierte Vorhaben der sächsischen Koalition jetzt auf die Zielgerade bringen. Damit entwickeln wir das Wissenschaftsland Sachsen entscheidend weiter und steigern auf der einen Seite die Attraktivität der akademischen Ausbildung im Freistaat und stärken mit den künftigen Hochschulstandorten abseits der Großstädte gezielt den ländlichen Raum. […]“
Wichtigste Kernpunkte der Weiterentwicklung der Berufsakademie Sachsen sind:
- Aufwertung der Abschlüsse: Die Berufsakademie Sachsen wird zur vollwertigen Hochschule entwickelt, die gleichberechtigt neben den anderen Hochschulformen steht. Damit einher geht eine Aufwertung der Abschlüsse im dualen Studium.
- Studieren ohne Abitur – mit einschlägiger Berufsausbildung: Wichtigste Änderung nach der Anhörung ist der erleichterte Zugang für junge Menschen ohne Abitur. Um an der Dualen Hochschule studieren zu können, genügt der Abschluss einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung.
- Zentrales Rektorat: Organisatorisch entspricht die Struktur der künftigen Dualen Hochschule den bewährten Strukturen anderer Hochschulen. Es wird ein zentrales Rektorat geben, das für insgesamt sieben Standorte der Dualen Hochschule verantwortlich zeichnet.
- Erhalt des „Geschäftsmodells“ der heutigen Berufsakademie Sachsen: Die Ausbildung an der Dualen Hochschule erfolgt auch künftig in enger Zusammenarbeit mit Partnereinrichtungen aus der Praxis.
Mit dem Gesetzentwurf wird ein zentrales wissenschaftspolitisches Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt.
Weitere Informationen
Duale Hochschule geht an den Start (Medieninformation des SMWK vom 24.10.2023)