Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz Künstlicher Intelligenz an Hochschulen verändern sich: Die KI-Verordnung (KI-VO) der Europäischen Union wurde im Rahmen der sogenannten Digital Omnibus-Verordnung umfassend überarbeitet. Damit ändern sich auch die Anforderungen, die Hochschulen beim Einsatz von KI beachten müssen. Vor diesem Hintergrund wurde das im August 2025 von Prof. Dr. Thomas Hoeren erstellte Rechtsgutachten im Auftrag des neu gegründeten KI:Expertisezentrum.nrw – dem Nachfolgeprojekt von KI:edu.nrw – aktualisiert.
Die überarbeitete Fassung greift die Änderungen der KI-Verordnung auf und passt zentrale Fragen und Antworten an die aktuelle Rechtslage an. Besonders wichtige Neuerungen sind im Gutachten hervorgehoben. Dazu zählen beispielsweise die Konsequenzen des neu formulierten Art. 4 KI-VO für den Aufbau von KI-Kompetenz. Darüber hinaus wurden drei neue Abschnitte ergänzt. Diese behandeln unter anderem das sogenannte Nudifier-/CSAM-Verbot und geben einen sachlichen sowie zeitlichen Überblick darüber, welche Pflichten sich aus der KI-Verordnung ergeben und wann sowie in welcher Form sie umzusetzen sind.
Das Gutachten richtet sich an Hochschulen in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus. Es bietet Orientierung und praktische Hilfestellung und soll Hochschulen dabei unterstützen, KI im Hochschulkontext rechtskonform einzusetzen.
Die Ursprungsfassung entstand im Kontext des vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen – unter dem Dach der Digitalen Hochschule NRW – geförderten Projekts KI:edu.nrw. Die Überarbeitung wurde vom Nachfolgeprojekt KI:Expertisezentrum.nrw begleitet. Sie erfolgte im Rahmen der Kooperation zur Förderung von KI-bezogenen Qualifizierungs- und Unterstützungsangeboten für die Hochschullehre zwischen der Stiftung Innovation in der Hochschulbildung (StIL), dem Netzwerk der Landeseinrichtungen für digitale Hochschullehre (NeL) und dem KI:Expertisezentrum.nrw. Finanziert wurde die Überarbeitung mit Mitteln der StIL.
Das aktualisierte Gutachten von Prof. Dr. Thomas Hoeren ist online abrufbar: Rechtsgutachten zur Bedeutung der europäischen KI-Verordnung für Hochschulen. Überarbeitete Fassung mit Omnibus-Ergänzungen, 2026. DOI: https://doi.org/10.13154/294-14844
