Rechtssichere elektronische Fernprüfungen für Bayerns Hochschulen
Bayern hat als erstes Bundesland Rahmenbedingungen zur Regulierung elektronischer Fernprüfungen geschaffen. Die Verordnung zur Erprobung elektronischer Fernprüfungen an den Hochschulen in Bayern (BayFEV) unterstützt die Hochschulen des Freistaates rückwirkend zum 20. April mit einer einheitlichen Regelung für alle Prüfungen, die elektronisch und ohne Vorgabe eines bestimmten Prüfungsortes durchgeführt werden. Es werden wesentliche Grundsätze, beispielsweise zum Thema Datenschutz, zur Authentifizierung von...
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